Und danach?

Nach der Wohnungsübergabe bin ich nicht aus der Welt.

Denn Sie bleiben zunächst weiter Eigentümer - noch ist der Käufer nur "Besitzer". Warum?


Erst wenn der Notar dem Grundbuchamt mitteilt, dass

- der Nutzen/Lastenweschel erfolgt ist,

- es keine offenen Rechnungen mehr gibt und

- das Finanzamt seine Grunderwerbsteuer bekommen hat,

erfolgt die Eigentümerumschreibung im Grundbuch - in Berlin der Regel 4 - 6  Wochen nach Wohnungsübergabe.


Auch müssen sich alter und neuer Eigentümer die Grundsteuer, das Hausgeld und andere Kosten anteilig für´s Verkaufsjahr aufteilen. Dabei gebe ich Hilfestellung oder erstelle kostenlos die komplette Abrechnung selbst noch im Folgejahr.


Und dann?


Können Sie mich jederzeit ANRUFEN oder SCHREIBEN​​​​​​​, wenn es um Fragen der Immobiliennutzung oder des Verkaufs geht. 


Zum Beispiel suche ich für Ihre neue Immobilie Mieter, die Ihren Vorstellungen entsprechen und / oder ich verwalte Ihre Mietsache. MEHR zur Vermietung.


Und schließlich würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mich

- nach einem Verkauf

- nach einer Beratung oder

- nach dem Besuch meiner Webseite weiter empfehlen oder bewerten.


Eine persönliche Empfehlung ist besser als jede Werbung.

Vielen Dank! 


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